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Die Düsseldorfer Tabelle 2012: Kindesunterhalt
Jan 30, 2012
Düsseldorfer Tabelle 2012, Kindesunterhalt, Unterhaltshöhe
2 Comments

Die Düsseldorfer Tabelle 2012

Die Düsseldorfer Tabelle 2012 regelt auch in diesem Jahr den Kindesunterhalt getrennt lebender Eltern. Ehepartner mit Kindern, die sich trennen, können auch außergerichtliche Vereinbarungen treffen, um den Unterhalt zu regeln. Können diese sich nicht einigen, greift die Düsseldorfer Tabelle. Die Zahlungen für minderjährige Kinder, die darin angegeben sind, muss der Erziehungsberechtigte zahlen, bei dem das Kind nicht lebt (Kindermindestunterhalt). Die Tabelle wird regelmäßig alle zwei Jahre aktualisiert. D.h. die nächste Aktualisierung wäre für das Ende des laufenden Jahres 2012 angesagt. Für das Jahr 2011 gibt es keine Veränderungen.

Unterhaltshöhe

Die Mindesthöhe richtet sich nach dem Kinderfreibetrag der Steuergesetzgebung (§1612a BGB). Bereits zum 1.1.2011 hatten sich folgende Änderungen ergeben:
Der Kindesunterhaltspflichtige hat zur Sicherung seines Existenzminimums 50 € hinzubekommen, so dass sein Eigenbedarf mit 950 € angesetzt wird. Auch der Bedarfskontrollbetrag wurde in jeder Einkommensgruppe um 50 € angehoben und der Unterhaltsbedarf nicht bei den Eltern lebender Studenten um 30 € erhöht.
Nicht Erwerbstätige, aber Unterhaltsverpflichtete profitieren weiterhin vom Betrag von 770 €.

Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen Altersstufen in Jahren
(§ 1612 a Abs. 1 BGB)
Prozent-
satz
Bedarfskontroll-
betrag
0-5 6-11 12-17 18+
bis 1.500€ 317€ 364€ 426€ 488€ 100% 770€/950€
1.501€ – 1.900€ 333€ 383€ 448€ 513€ 105% 1.050€
1.901€ – 2.300€ 349€ 401€ 469€ 537€ 110% 1.150€
2.301€ – 2.700€ 365€ 419€ 490€ 562€ 115% 1.250€
2.701€ – 3.100€ 381€ 437€ 512€ 586€ 120% 1.350€
3.101€ – 3.500€ 406€ 466€ 546€ 625€ 128% 1.450€
3.501€ – 3.900€ 432€ 496€ 580€ 664€ 136% 1.550€
3.901€ – 4.300€ 457€ 525€ 614€ 703€ 144% 1.650€
4.301€ – 4.700€ 482€ 554€ 648€ 742€ 152% 1.750€
4.701€ – 5.100€ 508€ 583€ 682€ 781€ 160% 1.850€
ab 5.101€ nach den Umständen des Falles

Die Änderungen wurden mit folgenden Begründungen versehen: Die Anpassung richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV). Der Bedarfskontrollbetrag soll ermöglichen, dass ein besser verdienender Unterhaltspflichtiger auch mehr für sich behalten kann. Der Gesamtunterhalt für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, wurde auf 670 € (plus 30 €) erhöht. Darin sind Heizkostenzuschüsse (280 €) enthalten. Damit erfolgt gleichzeitig eine Anpassung an den Bafög Höchstsatz.

Die Düsseldorfer Tabelle erfasst auch ohne Gesetzesrang die 2011 angepassten Werte für den Kindesunterhalt. Im Falle einer gerichtlichen Trennung berechnen die Gerichte danach den Kindesunterhalt. Die Regelungen der aktuellen Düsseldorfer Tabelle haben die starren Reglungen, die bis 2008 Gültigkeit hatten und alle 2 Jahre standardisiert angepasst wurden.

Entstehung

Entstanden ist die Tabelle aus vielen Koordinierungsgesprächen von Oberlandes-Gerichten mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. Zugrundegelegt wird den in der Tabelle enthaltenen Zahlen auch die Tatsache, dass es zwei unterhaltberechtigte Kinder gibt. Grundsätzlich müssen die berufsbedingten Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen im Detail dann nachgewiesen werden, wenn sie den Pauschbetrag von 50€ bis 150 € übersteigen. Berücksichtigungspflichtige Schulden werden ebenfalls vom Einkommen abgezogen. Die für die Unterhaltspflichtigen errechneten Monatsbeträge enthalten keine Krankenkassensätze und keine Studiengebühren. Das Kindergeld muss dagegen angerechnet werden.

Autor: Felix Müller+

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2 Comments
  1. evelyn scheu 26. März 2012 at 17:29 Antworten
    habe eine Frage wie errechnet sich der Unterhalt des Kindes wenn ich in der Schweiz wohne. Und einen nettolohn von 4300 Franken habe.Und wieviel müsste ich dann zahlen in Euro an die Mutter des Kindes zahlen Evelyn Scheu
  2. susanne 16. April 2012 at 11:29 Antworten
    hallo habe eine 12 jährigen sohn ich bekomme 280euro monatlich unterhalt von meinem ex.er hat noch eine tochter an die er unterhalt zahlen muß.er verdient auf jedenfall 1500euro netto nun meine frage bekomme ich auch den regelsatz?und muß ich da die hälfte vom kindergeld abziehen oder wie wird es gerechnet? danke im vorraus susanne

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